Das neue P-Konto kommt
Ein Girokonto ist heutzutage für viele Bürgerinnen und Bürger die Voraussetzung für die Teilnahme und Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Ein Girokonto für alle Bürgerinnen und Bürger ist nun möglich geworden, denn Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr sind nicht nur finanziell nachteilig, sondern beschränken die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit oder bedrohen gar ihre Existenz.
Die Bundesregierung hat den Weg der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute mit einer Reform des Kontopfändungsschutzes (Eckpunkte der Reform) frei gemacht, damit alle Bürgerinnen und Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Der Gesetzentwurf wurde am 5. September 2007 vom Bundeskabinett beschlossen und am 9. November 2007 hat der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Gesetzentwurf will effektiven Schutz bei Kontopfändungen schaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren so die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt. Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Mai 2009 zugestimmt.
Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 10. Juli 2009) und Inkrafttreten vorgesehen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Geltendes Recht
Nach geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, wie Begleichung von Miete, Energiekosten, Versicherungen etc. können erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt. (Grafik: geltendes Recht - künftiges Recht)
Künftiges Recht
Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevanten Vorschriften der Zivilprozessordnung, des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie des Einkommensteuergesetzes vor. Der Gesetzentwurf will effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt. Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen. (Grafik: geltendes Recht - künftiges Recht)
Gesetzgebungsverfahren P-Konto
Übersichten und Publikationen
- Eckpunkte der Reform der Kontopfändung
- Beispielfälle zur Reform der Kontopfändung
- Grafik: geltendes Recht - künftiges Recht
- Konto und Kredit - Ein Ratgeber für den Umgang mit der Bank
(zu beziehen über die Verbraucherzentrale Sachsen)


