Bei der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises müssen die gesetzlichen Vorgaben an Datenschutz und Datensicherheit zwingend eingehalten werden. Eine effektive Sicherung der gespeicherten biometrischen Daten, wie Lichtbild und Fingerabdruck, ist deshalb unverzichtbar. Da die Speicherung der Fingerabdrücke und die Nutzung der elektronischen Identifizierungsfunktion freiwillig sind, sollte sich jeder Bürger genau überlegen, ob er davon Gebrauch macht.
Als datenschutzrechtlichen Erfolg wertete es Schaar, dass die biometrischen Daten nur im Chip auf dem Ausweis, nicht aber in einer zentralen Datei gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis soll zum 1. November 2010 eingeführt werden. Er soll das Alltagsleben im Internet-Zeitalter erleichtern, indem er die sichere Identifikation im elektronischen Geschäftsverkehr und in der elektronischen Kommunikation mit den Behörden ermöglicht.
Quelle: Bundesbeauftragter für Datenschutz u. die Informationsfreiheit; Mitteilung vom 17.06.2010


